Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Bedingungen gelten verbindlich für den gesamten sowie zukünftigen Kunden-Geschäftsverkehr, auch wenn darauf zu einem späteren Zeitpunkt bzw. Geschäftsvorgängen nicht mehr ausdrücklich darauf hingewiesen wird bzw. diese erwähnt werden. Bei bereits bestehenden Geschäftsverhältnissen / Beziehungen treten diese Liefer- und Verkaufsbedingungen an die Stelle der früheren Liefer- und Verkaufsbedingungen.

1.2 Entgegenstehende und von unseren Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir grundsätzlich nicht an. Dies gilt sowohl für Auftragsbestätigungen als auch sonstige Bestätigungsschreiben oder Schriftverkehr in Verbindung mit Aufträgen. Unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 1.3 Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden / Auftraggeber die zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. 1.4 Unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und den anderen in §310 Abs 1 Satz 1 BGB genannten Adressatenkreis.

2.Angebote, Vertragsschluss 2.1 Die Angaben in unserem Katalog, verschiedene Onlinekataloge, sonstigen schriftlichen Unterlagen sowie unsere Angebote sind alle unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 2.2 Ein Auftrag gilt durch uns erst als angenommen, wenn dieser durch uns auf dem schriftlichen Weg bestätigt wird. 2.3 Veränderungen und Nebenabreden durch die für uns handelnden Personen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch uns.

3.Preise, Preisangaben und Preisänderungen 3.1 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die gesondert auf Rechnung ausgewiesen wird. „ab Preisangaben“ in Katalogen und Onlinekatalogen stellen den günstigsten Preis in Verbindung mit einer entsprechenden Auflage dar. Zusätzliche Kosten wir z.B. Entsorgungsgebühren, Gemagebühren für USB Sticks oder MP3 Player, Batterien etc. werden je nach Produkt und Wrbeartikel gesondert ausgewisesn.

4.Lieferzeit
4.1 Angaben von Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, wir haben dem Auftraggeber schriftlich Lieferzeiten ausdrücklich zugesichert. Als Termin-Zusicherung gilt nicht die Angabe einer Kalenderwoche auf unserer Auftragsbestätigung. 4.2 Die Lieferung beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, setzt jedoch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Insbesondere beginnt die Lieferzeit nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 4.3 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft vorliegt und mitgeteilt ist, oder der Liefergegenstand das Werk oder die Produktion verlassen hat. 4.4 Die Lieferzeit verlängert sich bei Umständen und Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einßuss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hinderungen in wichtigen Fällen dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 4.5 Teil-Lieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferzeiten zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

5.Lieferung, Gefahrübergang
5.1 Sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung angegeben, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Ist eine Lieferung durch den Auftraggeber an einem anderen Ort gewünscht, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, oder die Sendung zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn wir den Transport selbst ausführen. Der Versendung „ab Werk“ steht die Versendung von einem dritten Ort, z. B. einem auswärtigen Lager oder dem des Herstellers gleich. 5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über, jedoch werden wir auf Wunsch des Kunden dieses Risiko auf seine Kosten versichern lassen, falls er dies wünscht.

6.Lieferumfang
6.1 Der Lieferumfang wird ausschließlich durch die Angaben in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bestimmt. Hiervon kann bei Aufträgen, die kurzfristig zur Auslieferung kommen, von uns abgesehen werden. 6.2 Liegt dem Auftrag ein Entwurf, Modell oder Andruck zugrunde, bleiben änderungen vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich verändert wird oder die Anderungen für den Kunden zumutbar sind. 6.3 Bei Sonderproduktionen oder Sonderanfertigungen sind 10% Mehr- oder Minderlieferungen zulässig, bei Kleinauflagen sind auch bis zu 20% zulässig.

7.Schadenspauschale
7.1 Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

8.Verpackung und Versand
8.1 Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

9.Abnahme und Gefahrübergang bei Annahme und Versandverzögerung 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. 9.2 Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht an, sind wir nach Setzung einer Frist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. 9.3 Die Gefahr geht, falls sie nicht schon früher auf den Kunden übergegangen ist, spätestens mit der Annahme des Liefergegenstandes auf ihn über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über, falls sie nicht schon früher auf den Kunden übergegangen ist 9.4 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr ab Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt hat der Kunde zugleich die durch die Lagerung der bestellten Ware anfallenden Kosten zu tragen.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware steht bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung in unserem Eigentum. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungspersonen und sonstige Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet, sofern diese vom Händler geltend gemacht ist. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 10.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

10.4 Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiter verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpßichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpßichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- und Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

10.5 Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde/Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

10.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

10.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

11. Rechte des Käufers bei Mängeln
11.1 Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach ß 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde muss einen Mangel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitteilen. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Ware als genehmigt.

11.2 Handelsübliche bzw. geringfügige, wie technisch bedingte Abweichungen stellen keine Mängel dar. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen von den uns übergebenen Vorlagen.

11.3 Die Anerkennung eines Korrekturabzuges oder eines Freigabemusters durch den Kunden erhebt uns jeder Verantwortung für die Richtigkeit des Drucks, der Prägung oder Gravur. Das übersehen von Druckfehlern, geringfügige Abweichungen von Material, Druck oder Farbe oder der Weiterverarbeitung berechtigen nicht zu Ansprüchen seitens des Kunden.

11.4 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpßichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort, als den Erfüllungsort verbracht wurde.

11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

11.6 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.7 Eine sonstige vertragliche Haftung ist ausgeschlossen.

11.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

11.9 Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

11.10 Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.

12. Händler Rücknahmepflicht
Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet Akkus und Batterien, die über uns erworben wurden kostenfrei und unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit und unterstützen Sie uns die Umwelt sauber zu halten.

12.1 Verbraucher Rückgabepflicht
Akkus und Batterien gehören absolut nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürger und Bürgerinnen, alte oder verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel mittels speziell eingerichteter Sammel-Stellen zu entsorgen. Bitte beachten Sie die ausreichende Frankierung, wenn Sie Ihre Akkus und Batterien an uns zurücksenden möchten. Akkus und Batterien enthalten für unsere Umwelt schädliche Schadstoffe. Diese sind mittels einer durchkreuzten Mülltonne auf dem Akku oder der Batterie gekennzeichnet. Unmittelbar daneben befinden sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffe wie:

Hg = Batterie oder Akku enthält Quecksilber
Cd = Batterie oder Akku enthält Cadmium
Pb = Batterie oder Akku enthält Blei

13.Haftung nach gesetzlichen Ansprüchen
13.1 Bei Personenschäden haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

13.2 Bei Sachschäden oder bei der Verletzung von Rechten haften wir für Schäden dem Grunde nach bei einfacher Fahrlässigkeit nicht es sei denn, hierdurch werden wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben so eingeschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

13.3 Unsere Haftung für Sachschäden und für Schäden in Folge der Verletzung von Rechten ist der Höhe nach bei einfacher Fahrlässigkeit ñ eine Haftung dem Grunde nach vorausgesetzt ñ und bei grober Fahrlässigkeit auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt. 13.4 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Schutzrechte
14.1 Entwürfe und Muster sind unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht, nachgeahmt oder vervielfältigt werden. Bei Verstößen hiergegen haftet der Kunde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

14.2 Von uns gefertigte Klischees, Reproduktionen, Modelle, Vorlagen, Werkzeuge o.ä. sind unser Eigentum und können auch nach Bezahlung des Liefergegenstandes durch den Kunden nicht herausverlangt werden.

15. Zahlungsbedingungen, Verzug, Verzugszinsen
15.1 Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind mit Rechnungserhalt fällig.

15.2 Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Entgegennahme von Wechseln bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Discont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

15.3 Verzug tritt nach Zugang der Rechnung und ausbleiben der Ausgleichung der Rechnung ein. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher, kommt der Schuldner mit Empfang der Gegenleistung in Verzug, es sei denn, zuvor ist die Rechnung zugegangen. Verzugszinsen berechnen wir gemäß § 288 Abs. 2 BGB mit 8 % p.a. über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

15.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (s.o. Ziff. 1.4), ist die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund geltend gemachter und von uns nicht anerkannter Gegenansprüche unzulässig, das selbe gilt für eine Aufrechnung.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist München.

16.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem LG München I, falls dieses Gericht sachlich nicht zuständig, bei dem für unseren Hauptsitz zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind zusätzlich berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 16.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

17. Sonstiges
17.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

Stand Oktober 2011